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Dank des medizinischen Fortschritts steigt die Lebenserwartung kontinuierlich, was an sich eine sehr erfreuliche Entwicklung ist. Die Schattenseite wird allerdings deutlich, wenn die älter werdende Gesellschaft in Relation zu der sinkenden Geburtenrate und auch zu den Arbeitslosenquoten gesetzt wird. Denn durch das höhere Lebensalter steigt nicht nur die Bezugsdauer von
Leistungen aus der Renten- und Pflegeversicherung, sondern durch die reduzierte Zahl von Beitragszahlern verschiebt sich auch das Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben ins Negative. Insofern wird die private Absicherung immer wichtiger. Im Hinblick auf die Absicherung von Pflegebedürftigkeit gilt, dass diese grundsätzlich über den Gesetzgeber geregelt wird. Im Zusammenhang mit den Beiträgen für die Krankenversicherung werden immer auch Beiträge für die gesetzliche Pflegeversicherung erhoben, wobei es keinen Unterschied macht, ob der Versicherungsnehmer Beiträge für die gesetzliche oder eine PKV leistet. Tritt der Fall von Pflegebedürftigkeit ein, gewährt die Pflegeversicherung finanzielle Unterstützung, deren Höhe sich an der Pflegestufe orientiert. Allerdings reichen die gewährten Pauschalsätze bestenfalls für eine Basisversorgung aus, die restlichen Kosten trägt der Versicherungsnehmer selbst, wofür die Rente oder finanzielle Rücklagen aufgebraucht werden müssen. Erst wenn diese Mittel ausgeschöpft sind und keine direkten Verwandten als zahlungspflichtig ausgemacht werden können, übernimmt der Gesetzgeber die Mehrkosten. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, besteht die Möglichkeit, eine private Krankenzusatzversicherung anzuschließen, die den Pflegefall absichert. Eine solche private Zusatzkrankenversicherung steht jedem offen, ist also nicht daran gebunden, vollständig in eine private Krankenversicherung zu wechseln, sondern auch für gesetzlich Krankenversicherte möglich. Dabei gibt es private Pflegezusatzversicherungen in drei unterschiedlichen Varianten, wobei allen diesen Versicherungen gemeinsam ist, dass sie ihre Versicherungsleistungen entsprechend der Vertragsvereinbarungen, jedoch unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten oder der Pflegestufe erbringen. Die erste Variante ist eine Pflegekostenversicherung, die bei einer ambulanten oder stationären Pflege einen bestimmten Prozentsatz der Pflegekosten übernimmt. Der Vorteil dieser Versicherung liegt darin, dass sie nur von wenigen Versicherern angeboten wird, was einen Vergleich und die Auswahl deutlich erleichtern. Nachteilig ist allerdings, dass die Beiträge auch während der Pflegebedürftigkeit bezahlt und in regelmäßigen Abständen Rechnungen vorgelegt werden müssen, die die Kosten belegen. Eine andere Variante sind Pflegerentenversicherungen, deren Leistung in einer monatlichen Zusatzrente im Fall von Pflegebedürftigkeit besteht. Die Vorteile der privaten Pflegezusatzrente liegen darin, dass die Höhe der Rente individuell vereinbart werden kann, kein Nachweis von Pflegekosten notwendig wird, die Beiträge während der Laufzeit unverändert bleiben, die Beitragszahlung spätestens mit dem 85. Lebensjahr endet und die Beitragszahlungen entfallen, wenn der Pflegefall eintritt. Der Nachteil liegt allerdings in den recht hohen Kosten, so dass sich eine Pflegerentenversicherung letztlich erst dann wirklich lohnt, wenn sie über eine sehr lange Vertragslaufzeit vereinbart wird. Die dritte Variante sind Pflegetagegeldversicherungen, bei denen im Fall von Pflegebedürftigkeit für jeden Tag ein bestimmter Tagessatz ausbezahlt wird. Die Vorteile dieser privaten Zusatzversicherungsform liegen in den recht günstigen Beiträgen, wobei die Höhe der Tagessätze individuell festgelegt werden kann. Zudem erfolgt die Auszahlung unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten und unabhängig davon, ob die Pflege durch Angehörige oder einen professionellen Pflegedienst erfolgt. Nachteilig ist jedoch, dass viele Tarife keine Beitragsbefreiung vorsehen und die Auszahlung ruht, wenn der Versicherungsnehmer stationär in einem Krankenhaus, in einer Kur- oder in einer Reha-Einrichtung behandelt wird. |